Eine Reallast ist das Recht auf eine wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück. Diese Leistung ist in der Regel nicht finanziell. Sondern besteht aus Sachleistungen oder Dienstleistungen. Wurde mit einem Grundstückseigentümer eine Belastung vereinbart, so entsteht dann eine Reallast, die im Grundbuch eingetragen ist und erhebliche Auswirkungen auf einen Verkehrswert haben kann.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Reallasten (§§ 1105 – 1112)
§ 1105 Gesetzlicher Inhalt der Reallast

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Bodenrichtwert

Spricht man vom Bodenrichtwert, dann geht es meist um eine Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks. Dabei soll ein möglichst optimaler Immobilienpreis erreicht werden. Der Bodenrichtwert wird durch einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in einem...

Angebotspreis

Durch ein Angebot, richtet sich ein Anbieter an eine bestimmte Person, ein Unternehmen oder einen Personenkreis und erklärt unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, seine Immobilie oder Maklertätigkeit zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot...

Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet das Wohnungseigentumsgesetz das Sondereigentum an Räumen. Bei einem Teileigentum, der im Wohnungseigentumsrecht zum Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes gehört, wird der Aufteilungsplan dazu, normalerweise...